Der Stromzähler ist ein Messgerät zur Erfassung der Menge einer verbrauchten elektrischen Größe. Der Begriff Stromzähler wird primär für Messgeräte verwendet, mit denen die elektrische Wirkleistung über eine bestimmte Zeit summiert wird, wodurch die elektrische Energie gemessen wird.
Bei Stromzählern wird der Messwert üblicherweise in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Immer noch weit verbreitet im Einsatz sind die Ferraris-Zähler, benannt nach dem Italiener Galileo Ferraris. Sie werden aber immer mehr durch Smart Meter/Intelligente Zähler ersetzt.
Stromzähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht. In der Eichordnung sind die jeweiligen Fristen festgelegt, nach denen Stromzähler einer wiederkehrenden Eichung zu unterziehen sind.
Falls Sie einen elektronischen Zähler haben - nicht zu verwechseln mit einem Smart Meter, werden die einzelnen Zählerstände fortlaufend und abwechselnd auf dem Bildschirm angezeigt. Die Bedeutung der einzelnen Werte wird mit der sogenannten OBIS-Kennzahl dargestellt. Bei Drei- und Viertarifzählern erfolgt die Zuordnung Hoch- und Niedertarif (HT/NT) durch den örtlichen Netzbetreiber.
Eichdauer/Gültigkeit der Eichung
- 8 Jahre: Für elektronische Zähler der neuen Baureihe.
- 12 Jahre: Für Wandlerzähler (werden in Gewerbe und Gastronomie verwendet)
- 16 Jahre: Für Drehstromzähler (Ein- und Zweitarifzähler in Privathaushalten)